Japan  8.1 Visum
Deutschland, Österreich und die Schweiz haben mit Japan ein Abkommen zur Visabefreiung geschlossen. Bei der Einreise erhalten Staatsbürger dieser Länder eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage, eine Verlängerung des Aufenthaltes auf insgesamt 180 Tage lässt sich bei einem der regionalen Einwanderungsbüros beantragen.
Zu folgenden Zwecken ist eine visafreie Einreise möglich: Besichtigung; Erholung; Besuche bei Verwandten, bzw. Freunden; Teilnahme an Konferenzen; Geschäftszwecke (wie z.B. Markterhebungen, Geschäftskontakte, Verhandlungen, Vertragsunterzeichnungen, Serviceleistungen an nach Japan exportierten Maschinen); Teilnahme an Amateurwettbewerben sportlicher oder anderer Natur, oder ähnliche Aktivitäten während eines kurzzeitigen Aufenthaltes in Japan.
Für längere Aufenthalte gibt es die Möglichkeit, ein Working Holiday Visum zu beantragen.

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