Lesotho  5.1.2 Legislative
Die gesetzgebende Gewalt in Lesotho liegt in den Händen des Parlaments, das in zwei Kammern aufgeteilt ist. Als Oberhaus fungiert der Senat, das Unterhaus ist die Nationalversammlung.
Der Senat besteht aus 33 Mitgliedern, von denen 22 Stammeshäuptlinge des Landes sind. Die Mehrheit dieser Mitglieder sind Nachfahren von Moshoeshoe I. und vererben ihren Sitz im Senat an ihre Nachfahren weiter. Die restlichen elf Mitglieder des Senats werden vom König auf Vorschlag der Regierung bestimmt. Derzeitiger Senatspräsident (Stand: Januar 2006) ist Sempe Lejaha. Hauptaufgabe des Senats gemäß der Verfassung ist die Revision und Überprüfung von Gesetzesvorlagen, die aus der Nationalversammlung kommen, aber auch der Entwurf von Gesetzen. Die zweite Kammer, die Nationalversammlung wird direkt vom Volk in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Eine Legislaturperiode dauert fünf Jahre. Das Unterhaus hat derzeit 120 Sitze, von denen 80 in Mehrheitswahl und 40 über Verhältniswahl gewählt werden. Vorsitzender der Nationalversammlung ist Ntlhoi Motsamai (Stand: Januar 2006).

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