Luxemburg  6.9 Rechtsordnung und Justiz
Das luxemburgische Privatrechtssystem wurzelt in dem unter Napoléon Bonaparte entstandenen französischen Code Civil und gehört zusammen mit dem französischen und belgischen Recht zu den am engsten an das napoleonische Zivilrecht angelehnten heutigen Rechten des romanischen Rechtskreises. Auch das Straf- und Verwaltungsrecht ist stark vom französischen Vorbild beeinflusst. Die Rechtssprache ist demzufolge Französisch, Gerichtssprache hingegen in der Regel Letzeburgisch (mündlich) und Deutsch (schriftlich).
Im Großherzogtum gibt es drei Friedensgerichte (in Esch-sur-Alzette, Luxemburg und Diekirch), zwei Bezirksgerichte (in Luxemburg und Diekirch) und einen Obersten Gerichtshof (Luxemburg), der den Berufungsgerichtshof und den Kassationshof umfasst und die höchste Rechtsprechungsinstanz im Lande darstellt. Des Weiteren gibt es ein Verwaltungsgericht (in Luxemburg) und einen Verwaltungsgerichtshof (ebenfalls Luxemburg) sowie einen Verfassungsgerichtshof (Luxemburg).

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