Monaco  7 Politik
Die Unabhängigkeit Monacos, die seit dem 25. Februar 1489 besteht, war bisher an das Bestehen der Grimaldi-Dynastie gebunden. Ein Vertrag mit Frankreich regelte, dass bei Aussterben der Grimaldi Monaco an Frankreich fällt. Zwischen Frankreich und Monaco besteht ein so genanntes völkerrechtliches Protektorats-Verhältnis, das in einem „Schutzvertrag mit Frankreich“ vom 17. Juli 1918 festgelegt wurde. Darin garantierte Frankreich die Unabhängigkeit und Souveränität Monacos, für wichtige Einzelentscheidungen der monegassischen Außenpolitik wurde jedoch eine Konsultationspflicht festgelegt. Zur Nachfolge des Fürsten heißt es darin: „Im Falle einer Vakanz der Krone, beispielsweise durch das Fehlen eines direkten oder adoptierten Erben, würde das Gebiet von Monaco einen autonomen Staat unter dem Protektorat von Frankreich bilden“. Für mehrere Schlüsselpositionen im Fürstentum schlägt nach den bisherigen Abkommen die französische Regierung die Beamten vor: der monegassische Regierungschef, der Generalstaatsanwalt und der Polizeichef. Im Oktober 2002 wurde eine Neufassung des Vertrages unterzeichnet, die den außenpolitischen Spielraum Monacos erweitert, in wichtigen Fragen aber weiter eine Konsultationspflicht vorsieht. Handelspolitisch gehört Monaco zwar zu Frankreich, die von Frankreich im Rahmen der Europäischen Union abgeschlossenen Verträge gelten aber nicht automatisch für Monaco. Über Frankreich ist Monaco auch dem Schengener Abkommen angeschlossen. Monaco ist seit dem 28. Mai 1993 Mitglied der Vereinten Nationen, beantragte am 21. Oktober 1998 den Beitritt zum Europarat und wurde am 5. Oktober 2004 aufgenommen. Seit dem 7. Januar 2000 unterhält Monaco eine Vertretung bei der EU in Brüssel. Die Regierungsgeschäfte von Monaco werden seit April 2005 von Fürst Albert II. ausgeübt, nachdem sein Vater Fürst Rainier am 6. April 2005 an einer Lungenentzündung verstarb. Nach einer üblichen Trauerphase wurde Albert II. am 12. Juli 2005 offiziell in sein neues Amt eingeführt. Dabei verzichtete er demonstrativ auf das sonst übliche Hofzeremoniell zu Gunsten einer volksnah gestalteten Feier.
Die monegassische Verfassung und Informationen zur Regierung auf Französisch unter: [1]

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