Monaco  7.1 Thronfolge
Die Thronfolge ist im Artikel 10 der monegassischen Verfassung geregelt und wurde zuletzt 2002 geändert. Thronfolger ist der erste direkte und legitime Nachkomme des Fürsten mit Priorisierung der männlichen Nachkommen im gleichen Verwandschaftsverhältnis. Wenn der Fürst keinen Nachkommen hat, gilt diese Regelung für die Brüder und Schwestern bzw. deren Nachkommen. Wenn der Thronfolger auf den Thron verzichtet, treten seine Nachkommen an seine Stelle. Derzeitige Thronerbin ist Alberts Schwester Caroline, gefolgt von ihren Kindern Andrea, Pierre, Charlotte und Alexandra.

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