Österreich  7.1 System
Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920 in der Fassung von 1929, die 1945 wieder in Kraft gesetzt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident, der (laut Verfassungsnovelle 1929) für 6 Jahre direkt vom Volk gewählt wird.
Regierungschef ist der Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten ernannt wird. Üblicherweise wird der Parteiobmann der stärksten Parlamentsfraktion mit der Regierungsbildung beauftragt. Dies ist aber keine Verfassungsregel. Der Bundespräsident muss bei der Bestellung des Bundeskanzlers nur darauf achten, dass dieser zum Regieren kein Misstrauensvotum im Nationalrat erhalten darf.
Die Bundesregierung wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt (wobei der Bundespräsident Vorschläge auch ablehnen kann). Spricht der Nationalrat der Regierung das Misstrauen aus, muss sie der Bundespräsident abberufen. Er kann die Regierung aber gem. Art. 70(1) B-VG auch von sich aus entlassen. Der Nationalrat kann vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung aufgelöst werden, worauf Neuwahlen auszuschreiben sind.

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