Ost-Timor (Timor-Leste)  6.3 Judikative
Das Oberste Gericht ist das höchste Gericht Osttimors. Gegen dessen Urteile kann nicht in Berufung gegangen werden. Den Vorsitz führt der Gerichtspräsident, der durch den Präsidenten der Republik für vier Jahre ernannt wird. Das Nationalparlament wählt ein Mitglied des Obersten Gerichts, die anderen Mitglieder werden durch den Oberen Judikativen Rat bestimmt.
Die Todesstrafe und lebenslängliche Gefängnisstrafe sind in Osttimor abgeschafft. Die zulässige Höchststrafe liegt bei 25 Jahren Gefängnis.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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