Pakistan  6 Politik und Staat
Seit der Unabhängigkeit ist die politische Lage Pakistans durch mangelnde Stabilität gekennzeichnet. Kurze demokratische Phasen wurden immer wieder von Militärputschen unterbrochen. Militärs regierten das Land von 1958 bis 1971, von 1977 bis 1988 und erneut seit 1999. 1956 wurde die erste Verfassung angenommen, aber bereits nach zwei Jahren wieder außer Kraft gesetzt. Es folgten weitere Verfassungen 1973 und 1985. Seit 1993, mit Unterbrechung von 1999 bis 2002, ist wieder die Verfassung von 1973 in Kraft.
In einigen Gebieten Westpakistans mit stark ausgeprägten Feudal- und clanähnlichen Stammesstrukturen ist das staatliche Gewaltmonopol eingeschränkt. Besonders in der von Großgrundbesitzern, paschtunischen Stammesführern und Talibanverbänden kontrollierten Grenzregion Wasiristan in den Stammesgebieten unter Bundesverwaltung übt Islamabad praktisch keinerlei Hoheitsrechte mehr aus. Auch in einigen ländlichen Teilen Belutschistans und der Nordwestprovinz kann sich der Staat nur leidlich gegen den Einfluss von Stammesführern und reichen Landbesitzern durchsetzen. In den bevölkerungsreichen Kernregionen Punjab und Sindh ist das staatliche Gewaltmonopol dagegen weitestgehend intakt.
Der pakistanische Staat ist auf praktisch allen Verwaltungsebenen von Korruption durchzogen. Im Internationalen Korruptionsindex von Transparency International für das Jahr 2006 findet sich Pakistan an 142. Stelle von 163 bewerteten Ländern wieder und zählt somit zu den korruptesten Staaten der Erde[8].

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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