Polen  5.2.3 Kongresspolen, Großherzogtum Posen, Galizien und Lodomerien
In der Teilungszeit unterlagen die verschiedenen polnischen Gebiete unterschiedlichen politischen Systemen. Das Großherzogtum Posen, die Republik Krakau und Kongresspolen hatten seit 1815 eigenen Verfassungen. Die Bedeutendste unter ihnen war die von Adam Czartoryski entworfene Verfassung des Königreichs Polen, die am 27. November 1815 vom Zaren Aleksander I. unterzeichnet wurde. Sie galt als eine der Liberalsten in dem damaligen Europa. Der Sejm in Warschau hatte weitgehende Befugnisse gegenüber dem Zaren. Gleichwohl wurden diese Rechte vom Zaren nicht respektiert. Nach dem Novemberaufstand 1830 wurde die Verfassung durch ein reaktionäres Grundgesetz ersetzt. Auch der Krakauer Aufstand von 1846 führte zur Annexion dieser Republik durch Österreich und der Aufhebung der Verfassung. Nach dem Aufstand im Großherzogtum Polen im Rahmen des Völkerfrühlings 1848 wurde auch dieses aufgelöst. Dafür erhielt Galizien und Lodomerien 1867, nach der Schwächung der Habsburger im Deutschen Bund und Italien, die volle Autonomie mit eigener Verfassung und einem Parlament in Lemberg.

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