Polen  5.2.4 Zweite Republik
Nach der Erlangung der Unabhängigkeit im Herbst 1918 wurde am 20. Februar 1919 die provisorische Kleine Verfassung verabschiedet, die den zusammenwachsenden Staat vorläufig regeln sollte. Bereits im März 1921 wurde eine Verfassung im parlamentarischen Stil erlassen, d.h. der Souverän war der Sejm und Senat, der gegenüber dem Präsidenten eine herausgehobene Stellung in der Legislative und Exekutive (Ministerrat) inne hatte. Der Präsident dagegen hatte eine eher repräsentative Funktion ohne faktische politische Macht. Nach dem Pilsudski-Staatsstreich 1926 wurde im August dieses Jahres eine Novellierung aufgenommen, die dem Präsidenten eine stärkere Stellung gegenüber dem Ministerrat verschaffte. Schließlich beschloss der Sejm im April 1935 eine neue Verfassung im präsidialen Stil, d.h. der Souverän war der Präsident, er hatte die Aufsicht über den Sejm, Senat und den Ministerrat. Die beiden ersten Organe konnte er auflösen und Neuwahlen ausschreiben, die Mitglieder des Ministerrat konnte er ernennen und absetzen.

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