Polen  5.2.5 Volksrepublik
Im Jahre 1947 wurde eine provisorische Verfassung erlassen, die noch zum großen Teil demokratische Elemente der Märzverfassung von 1921 beinhaltete. Doch bereits 1952 trat eine von der UdSSR oktroyierte, auf die sozialistische Diktatur zugeschnittene Verfassung in Kraft, in der die Unterwerfung gegenüber der Sowjetunion und die Führung der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei festgeschrieben wurden. Das wichtigste Amt war das des Parteivorsitzenden, gegenüber dem der Präsident und das Parlament nur symbolische Rechte hatten. De facto wurden die relevanten Entscheidungen in Moskau getroffen und von der Parteiführung durchgeführt. Diese Verfassung überdauerte mit kleinen Änderungen bis 1989.

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