Saudi Arabien  11.4 Verhalten gegenüber Ausländern
Saudi-Arabien ist kein touristisches Reiseland. Touristenvisa werden nur in sehr geringer Anzahl und unter strengen Auflagen, z. B. nicht an ledige Frauen unter 45 Jahren, für Gruppenreisen vergeben. Ausländer müssen bei ihrer Einreise ihren Reisepass abgeben und bekommen dafür einen Inlandsausweis für Ausländer ausgestellt.
In aller Regel erfordert eine Einreise nach Saudi-Arabien die formale, schriftliche Einladung eines Inlands-Saudis mit Benennung von Interessen und Gründen, die darlegen müssen, warum zur Erledigung bestimmter Aufgaben die Einreise eines Ausländers erforderlich wird. Der einladende Saudi bürgt gegenüber dem Staat für das korrekte Verhalten des Einreisenden, er wird in aller Regel "Sponsor" (arabisch: كافل kāfil) - und erwartet manchmal auch Bezahlung dafür.
Zur Arbeitsaufnahme werden den erteilten Visa meist regionale Einschränkungen mitgegeben. Das bedeutet, dass im Visum die Provinz genannt wird, in der sich der Einreisende aufhalten darf. Reisen im ganzen Land werden damit unmöglich gemacht. Diese Auflagen werden im Land aufgrund der sich zunehmend verschärfenden Sicherheitslage (Stand 2004/2005) oftmals mittels Straßensperren kontrolliert.
Aufgrund zunehmender Arbeitslosigkeit unter der saudischen Bevölkerung plant die Regierung den Ausbau des Pilger-Tourismus. Neben den Pilgerstätten Mekka und Medina sollen muslimische Pilger in Zukunft historische und landschaftlich reizvolle Stätten besuchen können.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
GNU-Lizenz für freie Dokumentation