Saudi Arabien  11.5 Besondere Gesetze, Verhaltensregeln und Empfehlungen bei Saudi-Arabien-Reisen
Das saudi-arabische Strafrecht ist eines der exotischsten und despotischsten der Welt, man sollte sich unbedingt vor Reisen genau über seine Besonderheiten informieren.
Saudi-Arabien ist kein Fremdenverkehrsland. Es gibt nur einen sehr eingeschränkten Auslandstourismus vorwiegend aus arabischen Nachbarländern. Seit 1. Januar 1999 sind jedoch pro Jahr einige wenige Gruppenreisen mit Reiseleitung aus westlichen Ländern möglich. Es bestehen strenge Kleidungs- und Verhaltensvorschriften. Bei der Einreise werden alle Arten von religiösen Büchern beschlagnahmt, auch der Koran. Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumspflicht. Die Vorlage einer Einladung nach Saudi-Arabien sowie ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass ist für die Beantragung eines Visums erforderlich. Der deutsche Kinderausweis wird nicht anerkannt, für Kinder ist ein eigener Reisepass empfehlenswert. Des weiteren sollte keine Visa oder ein sonstiger Eintrag (Stempel usw.) von Israel im Reisepass eingetragen sein. Während des Fastenmonates Ramadan ist es verboten, tagsüber in der Öffentlichkeit etwas zu trinken, zu essen oder zu rauchen. Selbst Aprilscherze am 1. April sind verboten, da Muslime nicht lügen dürfen.
Beim Antrag für ein Visum muss als Religion Judentum, Christentum oder der Islam mit der dazugehörigen Richtung angegeben werden, alle anderen Religionen oder Bekenntnislosigkeit werden nicht anerkannt.
Das saudische Strafrecht ist die islamische Scharia und der Sunna mit den bekannten, gegebenenfalls bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen reichenden Strafsanktionen. Drogen- und Alkoholbesitz sowie -konsum sind strafbar. Einfuhr, Besitz und Konsum von Schweinefleisch ist strafbar. Homosexuelle Handlungen werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und Peitschenhieben bestraft. Überführter homosexueller Geschlechtsverkehr wird bei Männern mit dem Tode bestraft. Glücksspiele aller Art sowie Karten- und Brettspiele sind verboten.
Uneinheitlich angewandt wird das Fotografierverbot. Wer fotografiert, muss zumindest damit rechnen, dass Kamera und Filme konfisziert werden. Auch mit einer Film- und Fotografiererlaubnis sollte man vor dem Filmen oder Fotografieren von Frauen diese um Erlaubnis bitten.
Saudi-Arabien legt islamische Grundsätze sehr streng aus. Somit gelten im Königreich Einschränkungen selbst für kulturelle Aktivitäten, die in anderen islamischen Ländern längst selbstverständlich sind. Kinos und Theater existieren mit einer Ausnahme in Riad nicht. Kulturveranstaltungen mit westlicher Beteiligung wie etwa Buchlesungen, Filmvorführungen oder Ausstellungen unterliegen behördlicher Genehmigung und Zensur. Die Präsentation von islamabweichender Kunst – insbesondere westlicher – ist unüblich oder tabu.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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