Schweiz  5.3 Helvetische Republik und Restauration
Am 5. Mai 1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft von Frankreich besetzt. Im Gebiet der Schweiz wurde daraufhin nach französischem Vorbild die Helvetische Republik als Zentralstaat errichtet. Die bisherigen Unterschiede zwischen Untertanenlande und herrschenden Städten und Orten wurden aufgehoben. 1803 verordnete Napoléon Bonaparte in der Mediationsakte der Schweiz wieder eine föderalistische Verfassung mit autonomen Kantonen. Als Staatsname wurde die Bezeichnung «Schweizerische Eidgenossenschaft» festgelegt. Die ehemaligen Untertanengebiete und die zugewandten Orte wurden in die neuen Kantone St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin und die Waadt umgewandelt.
1815 wurde die inneren und äusseren Grenzen der Schweiz im Wiener Kongress international anerkannt. Die Grossmächte verordneten der Schweiz «immer währende bewaffnete Neutralität» um ihr Gebiet dem Einfluss Frankreichs zu entziehen. Zu den 19 Kantonen der Mediation kamen nun noch Neuenburg, Wallis und Genf hinzu. Die Schweiz wurde durch den «Bundesvertrag» wieder zu einem Staatenbund, so dass während der folgenden Epoche der Restauration die Eigenständigkeit der Kantone gegenüber der napoleonischen Zeit wieder grösser war. Der Kanton Jura entstand als jüngster Kanton 1979 durch eine Abspaltung vom Kanton Bern.

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