Korea, Republik (Südkorea)  6 Politik
Am 17. Juli 1948 wurde die erste Verfassung Südkoreas beschlossen. Durch die politischen Umstürze wurde sie insgesamt neun Mal überarbeitet, zuletzt am 29. Oktober 1987. Diese Überarbeitung war ein wichtiger Schritt zur Demokratisierung des Landes. Unter anderem wurde die Macht des Präsidenten beschränkt und die Befugnisse der Legislative erweitert. Auch die Menschenrechte waren nun besser geschützt als zuvor.
Die aktuelle Verfassung umfasst eine Präambel, 130 Artikel und sechs zusätzliche Bestimmungen. Sie ist in zehn Kapitel unterteilt: „Allgemeine Bestimmungen“, „Rechte und Pflichten der Bürger“, „Nationalversammlung“, „Exekutive“, „Rechtswesen“, „Verfassungsgericht“, „Wahlen“, „Kommunalverwaltung“, „Wirtschaft“ sowie „Verfassungsänderungen“. Sie sichert die Souveränität des Volkes, bestimmt die Gewaltentrennung, steckt Ziele wie die friedliche und demokratische Wiedervereinigung mit Nordkorea ab, legt das Streben nach Frieden und zur Zusammenarbeit auf internationaler Ebene sowie die Verpflichtung des Staates fest, für das Gemeinwohl zu sorgen. Eine Verfassungsänderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit in der Nationalversammlung und muss außerdem durch eine einfache Mehrheit einer Volksabstimmung bestätigt werden.
Das Staatsoberhaupt der koreanischen Republik ist der direkt vom Volke gewählte Präsident. Der Präsident wird für jeweils fünf Jahre gewählt und kann nicht wiedergewählt werden. Er ist der höchste Vertreter der Republik und vertritt diese nach innen und außen. So empfängt er ausländische Diplomaten, verleiht Orden und kann Begnadigungen aussprechen. Er steht auch an der Spitze der Verwaltung und setzt als dieser von der Nationalversammlung beschlossene Gesetze in Kraft, er ernennt den Ministerpräsidenten. Er ist Befehlshaber der Armee und kann den Krieg erklären. Amtierender Präsident ist Roh Moo-hyun.
Der Premierminister wird vom Präsidenten ernannt. Er leitet die Regierung. Das Kabinett besteht aus mindestens 15, aber maximal 30 Mitgliedern und wird ebenfalls vom Präsidenten zusammengestellt. Sowohl Premierminister als auch Kabinettsmitglieder müssen vom Parlament bestätigt werden. Das südkoreanische Parlament hat eine Kammer und wird Gukhoe (Nationalversammlung) genannt. Die Parlamentarier werden für vier Jahre gewählt. Das Parlament besteht aus 299 Abgeordneten, von denen 243 direkt gewählt werden. Die übrigen 56 Sitze werden unter denjenigen Parteien verteilt, die mindestens 3 % der Stimmen erhalten haben. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Mitglieder des Parlaments eher nationale als regionale Interessen vertreten. Amtierender Premierminister ist seit 2007 Han Duck-soo.
Das dritte wichtige Organ im System Südkoreas ist das Verfassungsgericht. Es überwacht die Arbeit der Regierung und entscheidet im Falle von Misstrauensanträgen und ähnlichem. Das Gericht besteht aus neun obersten Richtern. Der Präsident ernennt drei Richter für den obersten Gerichtshof direkt. Das Parlament bestimmt ebenfalls drei Richter, muss diese aber vom Präsidenten bestätigen lassen. Die letzten drei Richter werden vom Vorsitzenden des obersten Gerichtshofs ernannt.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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