Türkei  3.4 Soziales
Seit der Republiksgründung im Jahre 1923 wuchs die Bevölkerung der Türkei schnell an. 1927 lebten in der Türkei knapp 14 Millionen Menschen, 2003 waren es knapp 70 Millionen (siehe Grafik). In den letzten Jahren hat sich das Bevölkerungswachstum sehr verlangsamt. Während es 2000 noch 1,7 % betrug, wird für 2004 von einem Bevölkerungswachstum von 1,13 % ausgegangen.
Die Türkei ist gleichzeitig ein Auswanderungs- und Einwanderungsland. Aus dem Balkan, Nahen Osten, Griechenland, Iran, Zentralasien, Krim usw. kamen nach dem Fall der eisernen Mauer Aussiedler in die Republik. Auf der anderen Seite verließen viele Minderheiten die Türkei, etwa Kurden, Assyrer, Griechen, Juden, Jesiden, Zaza usw. sowie Millionen von eigentlichen Türken.
Nachfolgend sind die Einwohnerzahlen der Türkei in ausgewählten Jahren aufgelistet:
1927: 14 Millionen
1961: 29 Millionen
1983: 49,5 Millionen
2004: 69 Millionen
Die Türkei verfügt über eine sehr junge Bevölkerung. Der Altersdurschnitt der türkischen Bevölkerung liegt bei etwa 27,3 Jahren (Stand 2004). Die Altersstruktur setzte sich 2004 folgendermaßen zusammen: 26,6 % der Staatsbürger sind zwischen 0 und 14 Jahre alt, 66,8 % zwischen 15 und 64 Jahre und nur 6,6 % über 65 Jahre alt.
Der Staat stellt für alle Bürger eine medizinische Grundversorgung zu Verfügung. 1999 kam im Durchschnitt ein Arzt auf 859 Einwohner. Die Lebenserwartung beträgt in der Türkei bei den Männern 66,6 Jahre und bei den Frauen 71,2 Jahre. Beim Lebensstandard, der durch den Human Development Index repräsentiert wird, liegt die Türkei weltweit auf dem 96. Platz (Stand 2003). Damit gehört sie zu den Ländern mit einem mittleren Entwicklungsstand (zum Vergleich: Deutschland belegt den 19. Platz).
Seit der Republiksgründung wird versucht, die Stellung der Frau in der türkischen Gesellschaft zu verbessern. Die Türkei gehörte zu den ersten Staaten, die das Frauenwahlrecht einführten. Seit 1930 dürfen Frauen in der Türkei wählen und seit 1934 können sie sich selbst zur Wahl stellen. Dennoch zählt die Unterdrückung von Frauen und häusliche Gewalt in der Türkei zum Alltag. Erst 2004 wurde ein Gesetz durch das Parlament beschlossen, das so genannte „Ehrenmorde“ an Mädchen und Frauen wie vorsätzlichen Mord mit lebenslanger Haftstrafe ahndet. Davor wurden bei solchen Morden unter dem Motiv der Familienehre vor den Gerichten mit Erfolg mildernde Umstände geltend gemacht. Diese mildernden Umstände wurden mit dieser Strafrechtsreform nichtig. Siehe dazu auch den Artikel Frauenrechte in der Türkei.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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