Türkei  9.1 Schulsystem
In der letzten Erziehungsreform von 1997 wurde die gesetzliche Schulpflicht von 5 Jahren auf 8 Jahre erhöht. Danach findet der Übergang in die vierjährige Sekundarstufe II statt, in der alle Schüler seit 2004/05 eine zweite Fremdsprache wählen müssen.
Derzeit bemüht sich die AKP-Regierung intensiv um den erleichterten Hochschulzugang der Berufsschulabgänger. Ziel der Bemühungen ist es vor allem, den Abgängern der Imam-Hatip-Schulen den Zugang zu nicht-theologischen Studienfächern zu erleichtern. Die Imam-Hatip-Schulen gelten seit der Erziehungsreform von 1997 als Berufsschulen der Sekundarstufe II, in der Vorbeter (Imame) und Prediger ausgebildet werden. Februar 2006 wurde nun dieses Vorhaben der AKP-Regierung durch das Urteil des ersten Verwaltungsgerichts gestoppt. Sie urteilte dass ein Abschluss auf einer religiösem Imam-Hatip-Schule nicht zu einem Studium an einer Universität berechtigt.
Im Schulwesen der Türkei bestehen aufgrund mangelnder Finanzierung und der hohen Zahl schulpflichtiger Kinder erhebliche Defizite. Ca. 25 % der türkischen Bevölkerung sind im schulpflichtigen Alter. Die wirtschaftliche Kluft zwischen dem Osten und dem entwickelteren Westen der Türkei wirkt sich auch auf das Schulsystem aus. So besteht im Osten eine große Zahl von einzügigen Schulen mit mehr als 50 Schülern pro Klasse. Dennoch gibt es Probleme, die die Türkei als Ganzes betreffen. Beispielsweise sind die Eltern aufgrund von fehlenden Betriebsmitteln in den Schulen gezwungen, erhebliche finanzielle Mittel zur Unterstützung der Schulen aufzubringen. Aufgrund dieser Probleme ist die türkische Bildungspolitik im Moment noch weit von ihrem Ziel der 100%-Einschulungsquote entfernt. Lediglich 93 % aller schulpflichtigen Kinder gehen zur Schule. Besonders betroffen sind Mädchen, von denen laut einer Weltbank-Studie ca. 600.000 nicht eingeschult sind. Im Jahre 2000 waren ungefähr 6 % der Männer und 18 % der Frauen in der Türkei Analphabeten.
An den türkischen Schulen und Hochschulen herrscht absolutes Kopftuchverbot, sowohl für die Schüler/Studenten als auch für die Lehrkräfte. Dieses Verbot wird auch mit Polizeigewalt durchgesetzt und ist in den letzten Jahren immer wieder Thema hitziger Debatten. 2006 wurde das Verbot durch das erste Verwaltungsgericht in einem Urteil bestätigt und sogar noch weiter ausgedehnt. Fortan gilt das Kopftuchverbot auch vor den Straßen der Bildungseinrichtungen. Die Türkei sieht sich als laizistischen Staat an, der keine religiösen Präferenzen hat.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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