Uruguay  8.4 Steuern
Es gibt keine allgemeine Einkommensteuer. Die Lohnsteuer beträgt maximal 6%. Die Umsatzsteuer (USt.) beträgt 23% (ermäßigt 14%). Einige Artikel des Grundbedarfs sind USt-befreit. Es gilt das Territorialprinzip, das heißt es werden nur Einkünfte, Vermögen etc., die sich in Uruguay befinden, besteuert. Seit März 2006 liegt ein Gesetzespaket zu einer umfassenden Steuerreform ab 2007 im Parlament. Es bestehen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Deutschland und Ungarn.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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