Vereinigte Arabische Emirate  5.2.1 Zensur
Die Verbreitung von Informationen unterliegt in den VAE der Zensur. Importierte Zeitschriften müssen vor Verkauf der Zensurbehörde vorgelegt werden, die dann auf Bildern dargestellte Geschlechtsmerkmale mit einem schwarzen Filzstift zensiert (was in letzter Zeit seltener zu beobachten ist). Medien unterstellen sich einer Selbstzensur, sodass Verstöße gegen die Zensurgesetze seitens der Zeitungsherausgeber oder Radiosender nicht existieren. Das lokale Fernsehen ist in staatlicher Hand.
Der Zugriff von Privatpersonen auf das Internet erfolgt über einen Proxy, welcher Inhalte zensiert. Durch eine einfache Änderung der Proxyeinstellung kann jeder User einfach die Zensur umgehen. Offiziell soll damit nur der Zugang zu pornographischem Material verhindert werden, tatsächlich werden aber willkürlich viele andere Seiten gesperrt, die unter Umständen die islamische Kultur verletzen. So zum Beispiel ausländische Seiten, die Glücksspiel (auch Lotto) anbieten, Kochrezepte, die über die Schweinefleischzubereitung berichten und Bekanntschaftsvermittlungen, wobei jedoch die Heiratsvermittlung in den VAE legal ist und auch in den lokalen Zeitungen angeboten wird.
So ist beispielsweise das deutsche StudiVZ aus den Emiraten nicht zu erreichen (Offizieller Grund: Dating Website). Selbst komplette IP-Listen und Bereiche öffentlicher Anonymizer werden akribisch gepflegt und sind daher nicht verfuegbar. VOIP-Applikationen wie Skype funktionieren nicht, da Etisalat unter anderem in Zusammenarbeit mit Skype das Protokoll filtert und VOIP verbietet.
Im Widerspruch zu allem Zensuraufwand und staatlicher Kontrolle steht der ungehinderte Empfang ausländischer Sender über Satellit. Auf diesem Weg ist auch eine unzensierte, wenn auch teure Nutzung ausländischer Internet-via-Satellit-Provider möglich. Auch Virtual-Private-Network-Firmennetzwerke unterliegen keinen staatlichen Einschränkungen, sodass diesen Firmenmitarbeitern eine unzensierte Informationsquelle zur Verfügung steht, ebenso sind Bildungseinrichtungen von der Zwangsnutzung des Proxys ausgenommen. Somit wird der Zugang zur freien Information ermöglicht und lässt den gesamten Aufwand, welchen das Informationsministerium (Zensurbehörde) betreibt, absurd erscheinen.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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