Vereinigte Arabische Emirate  5.2.2 Alkohol
Alkohol kann, mit Ausnahme der Duty Free Shops am Flughafen, nur in lizenzierten Alkoholläden gekauft werden. Eine Berechtigung (Liquor Licence) ist nötig und kann nur von nichtmuslimischen Aufenthaltsberechtigten erworben werden. De facto kann in jedem Liquor Store ohne Licence gegen Aufpreis Alkohol eingekauft werden. Ein unbegrenzter Einkauf von Alkohol ist mit der Berechtigung nicht möglich; sie ist meist auf Käufe bis 1000 AED pro Monat begrenzt. Andere Möglichkeiten, Alkohol zu konsumieren sind Vier- und Fünf-Sterne-Hotels, bestimmte Sportklubs und Gesellschaften. Im Emirat Schardscha besteht generelles Alkoholverbot, auch in Hotels. Für Nicht-Touristen kann es ratsam sein, dass sie eine Alkohollizenz bei sich führen, da sonst eine Geldstrafe von 2000 AED oder Freiheitsstrafe gegen sie verhängt wird.
Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit und Trunkenheit sind streng verboten und ziehen in der Regel neben einer Geldstrafe Haftstrafen von mindestens einem Monat nach sich. Eine Haftstrafe in den VAE bedeutet z.B., sich die "Zelle" mit 800 Mitgefangenen zu teilen, Betten gibt es nur für Gefangene über 60 Jahren. Muslime, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, werden bei Alkoholdelikten zusätzlich noch mit 80 Stockschlägen bestraft. Bei Trunkenheit am Steuer können je nach Schwere des Unfalls mehrjährige Haftstrafen verhängt werden, das Fahrzeug wird für mehrere Wochen von der Polizei beschlagnahmt. Außerdem ist die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters von ihrer Leistungspflicht befreit, das heißt der Schaden muss mit dem Privatvermögen beglichen werden. Als betrunken kann man in einigen Emiraten gelten, wenn auch nur eine leere Bierdose im Auto liegt.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
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