Vereinigte Arabische Emirate  5.2.3 Verbraucherschutz
Obwohl seit Jahren an einem Gesetz gearbeitet wird, um die Rechte des Privatverbrauchers festzulegen, existiert bis heute noch keine verbindliche Regelung. Das bedeutet, dass es keine gesetzliche Gewährleistung gibt; der Verkäufer kann sich stets auf den Standpunkt gekauft wie gesehen berufen. In der Praxis aber räumen viele große Kaufhäuser und Supermarktketten teilweise großzügige Umtauschmöglichkeiten ein, beispielsweise eine Rückgabe bei Nichtgefallen innerhalb einer Woche. Bei Streitigkeiten mit kleinen Händlern kann jedoch die Behörde bei der Vermittlung des Streites behilflich sein.

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