Vereinigte Arabische Emirate  6.8 Steuerpolitik
In den VAE fallen keine direkten Steuern an. Die Kosten der Verwaltungsbehörden werden mit Gebühren finanziert und auf Alkohol muss eine Abgabe in Höhe von 30 % gezahlt werden. Es gibt Bestrebungen, eine Mehrwertsteuer einzuführen, allerdings ist geplant, diesen Schritt gemeinsam mit den anderen GCC-Ländern zu gehen. Gesetze über Einkommens- oder Unternehmenssteuer existieren schon seit Jahrzehnten, aber die Höhe der Steuer ist mit 0 % festgelegt, was faktisch einer Nichtbesteuerung entspricht. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1996 mit den VAE ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Es ist das einzige dieser Art, welches Deutschland mit einer Steueroase besitzt und tritt nach zweijähriger Verlängerung zum 10. August 2008 außer Kraft. Neuverhandlungen über ein neues geändertes Doppelbesteuerungsabkommen sind geplant. Soweit diese scheitern, wird laut Bundesfinanzministerium das vorliegende Abkommen in jetziger Form zum Stichtag auslaufen.[1]

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