Weißrussland  8.2 Innenpolitik
Präsident Lukaschenka ist bereits seit 1994 im Amt. Laut der früheren weißrussischen Verfassung durfte er eigentlich nicht mehr an der Präsidentschaftswahl 2006 teilnehmen, doch per Referendum ließ er im Oktober 2004 die Verfassung so ändern, dass für ihn keine Beschränkungen der Amtszeiten mehr gelten. Das Vertretungs- und Gesetzgebungsorgan der Republik Weißrussland ist das Parlament – die Nationalversammlung. Es setzt sich aus zwei Kammern, der Repräsentantenkammer und dem Rat der Republik zusammen. Die Repräsentantenkammer besteht aus 110 Abgeordneten, die in allgemeiner, freier, gleicher, direkter und geheimer Wahl gewählt werden sollen. Der Rat der Republik ist die Kammer der territorialbezogenen Vertretung. Für jede Woblast und die Stadt Minsk werden je acht Abgeordnete des Rats der Republik in geheimer Abstimmung gewählt. Acht Mitglieder werden vom Präsidenten berufen.

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