Berlin  5.3 Verwaltung
Da Berlin eine Einheitsgemeinde ist, stellen die Bezirke keine eigenständigen Gemeinden dar und sind somit stark vom Senat und den ihm nachgeordneten Senatsverwaltungen abhängig, die auf der Verwaltungsebene die Fachaufsicht gegenüber den Bezirken ausüben. Dennoch gibt es in jedem Berliner Bezirk eine eigene – allerdings nicht als Parlament, sondern als Teil der Verwaltung ausgestaltete – Volksvertretung, die Bezirksverordnetenversammlung (BVV), welche das Bezirksamt, bestehend aus Bezirksbürgermeister und fünf Stadträten, nach Parteienproporz wählt. Bürgermeister und Stadträte haben daher trotz ihrer quasipolitischen Wahl den Status eines Wahlbeamten inne. Die Bürgermeister der Bezirke bilden unter Vorsitz des Regierenden Bürgermeisters den Rat der Bürgermeister, der den Senat berät.

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