Ruhrgebiet  6 Verwaltung
Das Ruhrgebiet wird in erster Linie von den Städten und Kreisen des Ruhrgebiets selbst verwaltet, die in einem Zweckverband zusammengeschlossen sind. Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat seinen Sitz in Essen.
Zu dem Verband gehören die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis und die Kreise Unna, Recklinghausen und Wesel.
Das Verbandsgebiet verteilt sich über die Landschaftsverbände Rheinland (4 kreisfreie Städte, 1 Kreis) und Westfalen-Lippe (7 kreisfreie Städte, 3 Kreise) sowie über die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster, deren Verwaltungsstädte jedoch alle außerhalb des Ruhrgebiets liegen.
Das Ruhrgebiet ist weder historisch-politisch noch geografisch eine Einheit. Der westliche Teil Gebietes gehört zum Rheinland, der östliche Teil zu Westfalen. Diese historisch-politische Gliederung spiegelt die heutige politische Zuordnung zu den drei Regierungsbezirken Düsseldorf, Münster und Arnsberg wider. Die verwaltungsrechtliche Teilung des Ruhrgebiets ist zurückzuführen auf die preußischen Provinzen Rheinland und Westfalen, die nach Beschlüssen des Wiener Kongresses von 1815 gegründet wurden. So führte bereits die Grenze zwischen Franken (Niederfranken) und Sachsen (Westfalen) mitten durch das heutige Ruhrgebiet, das zu den folgenden Herrschaftsbereichen gehörte: Vest Recklinghausen, Fürstbistum Münster, Grafschaft Limburg, Grafschaft Mark, Grafschaft Moers, Herzogtum Berg, Herzogtum Kleve, Reichsstadt Dortmund, Reichsstift Essen und Reichsabtei Werden und zur Herrschaft Styrum. An diesen Grenzen orientieren sich die Gebiete der noch aus preußischer Zeit übernommenen Regierungsbezirke.

03.06.2007 - Seiteninhalt steht unter der
GNU-Lizenz für freie Dokumentation